Ablauf und Kosten
Ablauf einer psychotherapeutischen Behandlung
Zu Beginn der psychotherapeutischen Behandlung finden probatorische Sitzungen (i.d.R. 5 probatorische Sitzungen à 50 Minuten, GOÄ* 870) statt. Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, der ausführlichen Diagnostik sowie der Klärung Ihrer Anliegen und Therapieziele. In dieser Phase wird gemeinsam geprüft, ob eine Psychotherapie sinnvoll ist und ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich erscheint.
Anschließend beginnt bei entsprechender Indikation die eigentliche Therapie. Die Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt und dauern jeweils 50 Minuten. Im Einzelfall kann auch eine höhere Sitzungsfrequenz oder Doppelsitzungen sinnvoll sein (bspw. im Rahmen einer Expositionsbehandlung bei Angst- und Zwangsstörungen).
Inhaltlich arbeiten wir gemeinsam an Ihren individuellen Themen, entwickeln ein Verständnis für auslösende und aufrechterhaltende Faktoren Ihrer Beschwerden und erarbeiten konkrete Veränderungsstrategien. Der Verlauf der Therapie wird regelmäßig reflektiert und an Ihre Bedürfnisse angepasst. Ziel ist es, Sie schrittweise in die Lage zu versetzen, die erlernten Strategien selbstständig anzuwenden und mit Herausforderungen umgehen zu können.
Im Allgemeinen wird bei der Dauer der Therapie zwischen einer Kurzzeittherapie (i.d.R. bis zu 24 Sitzungen à 50 Minuten, GOÄ 812a) und einer Langzeittherapie (i.d.R. ab der 25. Sitzung bis zu 60 Sitzungen à 50 Minuten, GOÄ 870) unterschieden. Die gesamte Sitzungsanzahl kann je nach individuellen Faktoren variieren. Je nach Kostenträger und Versicherungstarif kann eine Beantragung der Kurz- oder Langzeittherapie nötig sein. Bitte informieren Sie sich hierzu rechtzeitig, ob ein Antrag bei ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle benötigt wird. Sollte dies der Fall sein, unterstütze ich Sie gerne bei der Beantragung.
*Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeut*innen (GOÄ/GOP)
Kosten & Abrechnung (Privatpraxis)
Bei meiner Praxis handelt es sich um eine reine Privatpraxis. Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeut*innen (GOÄ/GOP).
Die Kosten einer psychotherapeutischen Sitzung (50 Minuten) richten sich nach den entsprechenden GOÄ-Ziffern. Zusätzlich wird in jeder psychotherapeutischen Sitzung ein aktueller psychischer Befund erhoben (GOÄ 801a).
Im Rahmen der Probatorik wird neben den probatorischen Sitzungen zusätzlich eine psychometrische Testung (Testbatterie mit 3 Tests, GOÄ 855a) durchgeführt. Die Ergebnisse werden anschließend gemeinsam mit Ihnen besprochen und in die Therapieplanung einbezogen. Außerdem wird einmalig im Rahmen der Probatorik eine biographische Anamnese (GOÄ 860) von mir außerhalb der gemeinsamen Sitzungen erbracht, dies dient der Vorbereitung einer fundierten und leitliniengerechten Behandlungsplanung.
Private Krankenversicherungen, Beihilfestellen oder Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie häufig ganz oder anteilig. Der Umfang der Erstattung ist abhängig von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung über die jeweiligen Bedingungen.
Unabhängig von einer Kostenübernahme durch Ihre Versicherung besteht zudem die Möglichkeit, die Psychotherapie als Selbstzahlerleistung in Anspruch zu nehmen.
Bei Fragen zu Kosten, Abrechnung oder den verschiedenen Optionen bespreche ich alle Aspekte gerne offen und transparent mit Ihnen.
